Meta steht wegen seines geplanten KI-Trainings mit Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern erneut in der Kritik. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat am 19. Mai 2025 offiziell eine Abmahnung gegen Meta ausgesprochen. Im Zentrum steht der Vorwurf, das Training der KI-Software Meta AI mit Nutzerbeiträgen verstoße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Kritik an Verwendung persönlicher Daten für KI-Training
Meta plant, öffentlich zugängliche Beiträge erwachsener Nutzer sowie deren Interaktionen mit Meta AI für das Training seiner Künstlichen Intelligenz zu verwenden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wurden Nutzerinnen und Nutzer per In-App-Mitteilung und E-Mail über diese Praxis informiert. Doch Verbraucherschützer sehen in dem Vorgehen einen klaren Rechtsverstoß.
Opt-out reicht Verbraucherschützern nicht aus
Das Unternehmen bietet Nutzern zwar die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten für das KI-Training zu widersprechen (Opt-out). Laut VZ NRW genügt dieses Verfahren den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Die Verbraucherschützer fordern, dass die Nutzung persönlicher Informationen für das KI-Training eine aktive Zustimmung (Opt-in) der Nutzer voraussetzt – besonders, da auch sensible Daten betroffen sein könnten.
Meta betont Vorteile, Verbraucherschützer warnen vor Risiken
Meta verteidigt das Vorgehen mit dem Hinweis, das KI-Training sei branchenüblich und notwendig, damit KI-Systeme die deutsche Sprache und Kultur besser verstehen. Das Unternehmen sieht eine mögliche gerichtliche Unterlassungsverfügung als Rückschlag für die Entwicklung lokal relevanter KI und für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Die Verbraucherzentrale hingegen warnt davor, dass Daten, die einmal für das KI-Training genutzt wurden, kaum wieder entfernt werden können. Datenschutzexpertin Christine Steffen hebt hervor, dass Verbraucher selbst aktiv werden können: Wer nicht möchte, dass seine öffentlichen Beiträge für das KI-Training genutzt werden, kann bis zum 27. Mai 2025 widersprechen. Die Anleitung dazu findet sich auf der Homepage der VZ NRW. Für den Widerspruch genügt die Angabe einer E-Mail-Adresse.
Hintergrund: Datenschutz, Innovation und Nutzerrechte im Fokus
Der Fall zeigt erneut die Spannungsfelder im Umgang mit KI und persönlichen Daten auf. Während Unternehmen wie Meta betonen, dass moderne KI ohne große Datenmengen nicht lernfähig sei, bestehen Datenschützer auf klare Regeln und Transparenz. Besonders der Umgang mit sensiblen Informationen steht immer wieder im Mittelpunkt – so fordert die DSGVO für deren Nutzung besonders hohe Hürden.
Ob Meta dem Druck der Verbraucherschützer nachgibt oder es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bleibt vorerst offen. Klar ist: Die Debatte um Daten, Künstliche Intelligenz und Nutzerrechte wird weitergehen – mit Auswirkungen auf alle Nutzer von Facebook, Instagram und anderen Plattformen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW