Die Frage kommt in fast jeder Familie irgendwann auf, meist ausgelöst durch einen Satz am Abendbrottisch: In der Klasse bekommen alle mehr. Ab dann steht im Raum, wie viel eigentlich angemessen ist, ab welchem Alter, in welchem Rhythmus und wofür das Geld reichen soll. Eine Taschengeldtabelle liefert dafür einen Anhaltspunkt, und zwar einen, der auf Untersuchungen beruht und nicht auf dem Gefühl eines einzelnen Elternhauses. Der Rest ist Familiensache und hängt am Geldbeutel.
Warum Taschengeld mehr ist als eine nette Geste
Der Umgang mit Geld gehört zu den wenigen Alltagsfähigkeiten, die sich fast ausschließlich durch eigene Erfahrung entwickeln. Ein Kind, das nie über eigenes Geld verfügt hat, lernt weder das Abwägen zwischen zwei Wünschen noch das Warten auf etwas Größeres, und es macht auch nie die lehrreiche Erfahrung, dass am Zwanzigsten nichts mehr da ist. Genau diese kleinen Erfahrungen sind der eigentliche Zweck, und sie funktionieren nur, wenn das Geld tatsächlich frei verfügbar ist. Kontrolle über jede einzelne Ausgabe würde den Lerneffekt aufheben.
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Daraus ergibt sich eine unbequeme Konsequenz für Eltern. Taschengeld muss auch für Unsinn ausgegeben werden dürfen, für die dritte Packung Sammelkarten, für ein Spielzeug, das nach zwei Tagen kaputt ist, für Süßigkeiten in einer Menge, die niemandem gefällt. Der Fehlkauf ist der Unterricht, und er kostet in diesem Alter zwei Euro statt später zweitausend. Sinnvoll bleibt ein Gespräch darüber im Nachhinein, ohne Belehrung, einfach als Frage, ob sich die Sache gelohnt hat.
Eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung gibt es nicht, und das Familienportal des Bundes stellt das ausdrücklich klar. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Familie und danach, welche Ausgaben das Kind selbst tragen soll. Damit ist auch gesagt: Eine Tabelle beschreibt Richtwerte für einen durchschnittlichen Haushalt, keine Norm. In einer Familie mit knappem Budget ist ein kleinerer Betrag völlig in Ordnung, solange er verlässlich kommt, und Verlässlichkeit wiegt am Ende schwerer als die Summe selbst.
Die Taschengeldtabelle nach Altersstufen
Die verbreitete Tabelle, auf die sich auch viele Jugendämter beziehen, geht auf eine Expertise des Deutschen Jugendinstituts zurück und ist über das Familienportal des Bundes abrufbar. Auffällig ist der Sprung zwischen dem neunten und dem zehnten Lebensjahr, an dem die Auszahlung von wöchentlich auf monatlich wechselt und die Beträge deutlich anziehen. Dieser Sprung ist kein Rechenfehler, er hängt mit der wachsenden Fähigkeit zur Planung zusammen. Die Übersicht zeigt die Richtwerte im Zusammenhang.
| Alter | Richtwert | Rhythmus | Typische Ausgaben |
|---|---|---|---|
| unter 6 Jahre | 1,00 bis 2,00 Euro | wöchentlich | Kaugummi, Aufkleber, kleine Süßigkeit |
| 6 bis 7 Jahre | 2,00 bis 3,00 Euro | wöchentlich | Sammelkarten, Eis, Kleinspielzeug |
| 8 bis 9 Jahre | 3,00 bis 4,00 Euro | wöchentlich | Comics, Sparen auf ein Spiel |
| 10 bis 11 Jahre | 15,00 bis 25,00 Euro | monatlich | Kino, Zeitschriften, Geschenke |
| 12 bis 13 Jahre | 20,00 bis 30,00 Euro | monatlich | Treffen mit Freunden, Musik, Snacks |
| 14 bis 15 Jahre | 25,00 bis 45,00 Euro | monatlich | Freizeit, Kosmetik, Spiele |
| 16 bis 17 Jahre | 40,00 bis 60,00 Euro | monatlich | Ausgehen, Fahrtkosten, Hobbys |
| ab 18 Jahre | 55,00 bis 75,00 Euro | monatlich | eigenständige Freizeitgestaltung |
Die Werte ab sechzehn Jahren gelten für Jugendliche, die wirtschaftlich vollständig von den Eltern abhängig sind, also etwa für Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Einkommen. Sobald ein Ausbildungsgehalt oder ein regelmäßiger Nebenjob dazukommt, verschiebt sich die Rechnung ohnehin, und die Frage lautet dann eher, welchen Anteil der eigenen Kosten die Jugendlichen übernehmen. Diese Umstellung sollte vorher besprochen werden, damit sie als nächster Schritt ankommt und nicht als Kürzung. Ein gemeinsamer Blick auf die neuen Einnahmen und die neuen Pflichten macht die Rechnung für beide Seiten überprüfbar.
Wöchentlich oder monatlich auszahlen
Bei jüngeren Kindern ist die wöchentliche Auszahlung der bessere Weg, und der Grund liegt in der Zeitwahrnehmung. Ein Siebenjähriger kann einen Monat nicht als planbare Einheit denken, ein leerer Geldbeutel am fünften Tag fühlt sich für ihn nach einer Ewigkeit an und erzeugt Frust ohne Lerneffekt. Eine Woche dagegen ist überschaubar, der nächste Zahltag liegt in Sichtweite, und die Verbindung zwischen Ausgabe und Konsequenz bleibt erkennbar. Deswegen empfiehlt die Tabelle den Wechsel erst ab zehn.
Ab dem zehnten Geburtstag lohnt der Umstieg auf einen festen Monatstermin, weil damit echte Planung möglich wird. Ein Kind, das dreißig Tage überbrücken muss, entwickelt Strategien: die Hälfte gleich beiseitelegen, größere Wünsche über zwei Monate ansparen, spontane Käufe abwägen. Diese Strategien entstehen nicht auf Ansage, sie entstehen aus der Notwendigkeit. Hilfreich ist ein fester Kalendertag, etwa immer der Erste, weil ein wandernder Termin die Übersicht zerstört und das Nachfragen zur Dauerbeschäftigung macht.
Ein Wort zur Auszahlungsform: Bargeld hat bei jüngeren Kindern einen klaren Vorteil, weil es sichtbar weniger wird. Ein Kontostand auf dem Display bleibt abstrakt, ein schrumpfender Stapel Münzen in der Dose ist es nicht. Ab dem Wechsel auf den Monatsrhythmus spricht wenig gegen ein Girokonto für Jugendliche mit Karte, ergänzt durch einen Blick auf die Umsätze gemeinsam mit dem Kind. Der Übergang zum bargeldlosen Zahlen gehört heute zur Geldbildung dazu.
Budgetgeld als zweite Stufe
Neben dem Taschengeld führt die Expertise des Deutschen Jugendinstituts ein zweites Instrument auf, das in vielen Familien unbekannt ist: das Budgetgeld. Gemeint ist ein zusätzlicher Betrag für festgelegte Ausgaben, etwa Kleidung, Schulmaterial oder die Kosten des Smartphones. Das Kind bekommt diesen Betrag ausgezahlt und trifft die Kaufentscheidungen selbst, allerdings innerhalb einer klar vereinbarten Zweckbindung. Die Übung besteht darin, eine Kategorie über einen längeren Zeitraum zu bewirtschaften. Der Betrag orientiert sich daran, was die Familie für diese Kategorie bisher ohnehin ausgegeben hat.
Der Lerneffekt ist erheblich, weil hier zum ersten Mal echte Zielkonflikte auftreten. Nach teuren Sneakern im September bleibt im Februar für die Winterjacke weniger übrig, und diese Rechnung geht niemand für das Kind auf. Sinnvoll ist ein Einstieg mit einer einzigen überschaubaren Kategorie, typischerweise Kleidung, und ein Zeitraum von einem halben Jahr. Wichtig ist eine schriftliche Notiz darüber, was genau dazugehört, weil sonst jede einzelne Schulmappe zur Verhandlung wird. Ein Zettel im Ordner reicht, er muss nur für beide Seiten auffindbar sein.
Ein Auffangnetz gehört dazu. Wenn das Budget im November aufgebraucht ist und tatsächlich eine Jacke fehlt, kaufen Eltern selbstverständlich eine Jacke, denn niemand friert zu Erziehungszwecken. Der Unterschied liegt darin, dass diese Jacke dann günstig ausfällt und ohne Markenwunsch. Die Erfahrung wirkt trotzdem, und beim nächsten Durchgang sitzt die Planung meist besser. Ein Vorschuss auf das nächste Halbjahr ist die schlechtere Lösung, weil er das Problem nur verschiebt. Besser läuft ein neuer Anlauf mit demselben Betrag und einer kurzen Auswertung der letzten Monate.
Was das Kind selbst bezahlt und was nicht
Streit entsteht selten über die Höhe. Er entsteht über die Zuständigkeit. Zahlt das Taschengeld den Kinobesuch mit der Klasse, das Geburtstagsgeschenk für die beste Freundin, den Nachschub für das Handyguthaben? Ohne Absprache beantwortet jede Seite diese Frage anders, und zwar jeweils zu ihren Gunsten. Eine kurze Liste am Kühlschrank verhindert die meisten dieser Diskussionen, weil sie beim nächsten Mal nur noch abgelesen werden muss. Vier Zeilen genügen, und sie lassen sich jederzeit gemeinsam ergänzen, sobald ein neuer Fall auftaucht.
- Eltern zahlen weiter: Schulmaterial, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge, Arztbesuche, notwendige Kleidung, Essen zu Hause.
- Taschengeld deckt ab: Süßigkeiten, Sammelkarten, Kinobesuche, Geschenke für Freunde, Spiele, Zeitschriften, Snacks unterwegs.
- Graubereich, vorher klären: Handyguthaben, Streamingdienste, Fahrten zum Sportverein, Essen in der Mittagspause.
- Niemals Taschengeld: Bußgelder als Erziehungsmittel, Ersatz für Schäden in voller Höhe, Verpflegung an Schultagen.
Die vierte Zeile verdient eine Erläuterung. Taschengeld als Druckmittel einzusetzen, es also bei schlechten Noten oder unerledigten Pflichten zu kürzen, hebt seinen Zweck auf. Es soll ein verlässlicher, planbarer Betrag sein, an dem geübt wird, und ein Betrag, der jederzeit gestrichen werden kann, taugt zum Üben nicht mehr. Für Regelverstöße gibt es passendere Reaktionen, die nichts mit dem Lernfeld Geld zu tun haben. Eine ausgefallene Verabredung oder eine zusätzliche Aufgabe im Haushalt trifft die Sache meist genauer.
Der Taschengeldparagraf und seine Grenzen
Rechtlich sind Kinder ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig, Geschäfte brauchen also grundsätzlich die Zustimmung der Eltern. Eine praktische Ausnahme schafft Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, im Volksmund Taschengeldparagraf. Danach ist ein Kauf wirksam, sobald das Kind ihn vollständig mit Mitteln bezahlt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Der bezahlte Comic am Kiosk ist damit rechtsgültig erworben, ohne dass jemand zustimmen müsste. Ein Rückgaberecht entsteht daraus allerdings nicht, auch nicht für die Eltern.
Wichtig sind zwei Einschränkungen, die im Alltag regelmäßig übersehen werden. Erstens muss vollständig bezahlt sein: Ratenzahlungen, Abonnements und laufende Verträge fallen nicht darunter, weil dort in der Zukunft weitere Zahlungen fällig werden. Ein Handyvertrag oder ein Streamingabo, das ein Zwölfjähriger allein abschließt, ist damit schwebend unwirksam. Zweitens zählt nur Geld, das tatsächlich überlassen wurde, nicht der heimlich aus der Haushaltskasse genommene Schein. Auch Geldgeschenke von Großeltern fallen unter die Regelung, sofern sie zur freien Verfügung stehen und nicht zweckgebunden übergeben wurden.
Für Eltern ergibt sich daraus eine ruhigere Haltung bei kleinen Fehlkäufen und eine wachsame bei allem Wiederkehrenden. In App-Stores lohnt deshalb die Einrichtung eines Kinderkontos mit Kaufsperre, denn dort verschwimmt die Grenze zwischen einmaligem Kauf und laufendem Abo besonders leicht. Welche Einstellungen am Telefon insgesamt sinnvoll sind, steht ausführlich in unserem Ratgeber zum Digital Detox, dort geht es auch um die Benachrichtigungen, die zum Kaufen verleiten. Eine gemeinsame halbe Stunde in den Einstellungen des Telefons erspart im Zweifel eine unangenehme Abrechnung.
Die häufigsten Streitpunkte im Alltag
Der Klassiker ist der Vergleich mit anderen Familien. In der Klasse bekommt angeblich immer jemand das Doppelte, und diese Zahl lässt sich nie überprüfen. Hilfreich ist eine ruhige Antwort, die den Vergleich stehen lässt und die eigene Rechnung offenlegt: Bei uns gibt es diesen Betrag, weil unser Haushaltsgeld so verteilt ist, und dafür bezahlen wir dies und jenes zusätzlich. Kinder akzeptieren eine nachvollziehbare Begründung deutlich besser als ein Machtwort. Und die Zahl aus der Klasse schrumpft im Gespräch erfahrungsgemäß auf einen realistischen Wert zusammen.
Der zweite Streitpunkt ist der Vorschuss. Am fünfzehnten ist das Geld weg, am sechzehnten steht ein Kinobesuch an, und die Bitte um eine Anzahlung auf den nächsten Monat kommt mit großer Verlässlichkeit. Einmal darauf einzugehen ist unkritisch, dauerhaft entsteht daraus ein Kreislauf, in dem das Kind permanent im Minus lebt und nie planen lernt. Eine klare Absprache vorab, etwa höchstens zweimal im Jahr, nimmt der Sache die Schärfe. Der Vorschuss wird dann vom nächsten Termin abgezogen, ohne dass darüber neu verhandelt wird.
Der dritte Punkt betrifft Arbeiten im Haushalt. Tisch decken, Müll rausbringen und Zimmer aufräumen gehören zum Zusammenleben und werden nicht vergütet, sonst entsteht die Erwartung, dass jede Mithilfe Geld bringt. Bezahlbar sind Zusatzarbeiten außerhalb der Reihe: Auto waschen, Keller ausräumen, Laub harken. Diese Trennung ist Kindern gut vermittelbar und schafft eine Verdienstmöglichkeit für größere Wünsche, ohne die alltägliche Mithilfe zu untergraben. Ein fester Stundensatz für solche Zusatzarbeiten macht die Sache zusätzlich berechenbar.
Wenn das Geld immer zu früh alle ist
Manche Kinder geben ihr Taschengeld regelmäßig innerhalb von drei Tagen aus. Das ist in den ersten Monaten normal und braucht keine Reaktion. Bleibt es über ein halbes Jahr so, lohnt ein Blick darauf, wohin das Geld fließt, gemeinsam und ohne Vorwurf. Häufig steckt ein einziger Posten dahinter, oft digitale Käufe in einem Spiel, und der lässt sich mit einer Ausgabengrenze im Konto einfacher steuern als mit täglichen Ermahnungen. Die meisten Spielekonsolen und App-Stores bieten diese Grenze in den Familieneinstellungen an.
Ein praktisches Hilfsmittel ist die Aufteilung in drei Behälter beim Auszahlen: einer für sofort, einer für ein Sparziel, einer für Geschenke an andere. Die Aufteilung erfolgt gemeinsam, die Höhe bestimmt das Kind. Diese Methode wirkt bei jüngeren Kindern erstaunlich gut, weil sie das abstrakte Wort Sparen in etwas Sichtbares übersetzt. Ein fester Platz für die drei Dosen im eingerichteten Kinderzimmer hilft zusätzlich. Wichtig bleibt, dass der Behälter für sofort tatsächlich geplündert werden darf, sonst verliert das ganze System seinen Sinn. Drei beschriftete Gläser oder Dosen reichen dafür vollkommen aus.
Größere Wünsche eignen sich als Anker für das Sparen. Ein Ziel, das in zwei bis drei Monaten erreichbar ist, motiviert deutlich mehr als ein ferner Betrag, der unerreichbar wirkt. Ein Zuschuss der Eltern zum Erreichen des Ziels ist möglich, sollte aber vorher feststehen und nicht am Ende aus Mitleid entstehen. Eine Aufräumaktion im Kinderzimmer bringt oft nebenbei Verkaufbares zutage, und wie das systematisch geht, zeigt unser Ratgeber zum Kleiderschrank ausmisten mit seinem Sortierprinzip. Der Erlös vom Flohmarkt fließt dann direkt in das Sparziel.
Häufige Fragen zum Taschengeld
Ab welchem Alter sollte Taschengeld starten?
Sinnvoll wird es, sobald ein Kind Zahlen versteht und begreift, dass ein Gegenstand einen Preis hat, in der Regel also um den vierten oder fünften Geburtstag. Der Betrag ist dann klein und wird wöchentlich ausgezahlt. Wichtiger als der genaue Startzeitpunkt ist, dass die Zahlung von Anfang an regelmäßig und ohne Bedingungen erfolgt, damit das Kind von Beginn an planen kann.
Darf Taschengeld als Strafe gestrichen werden?
Rechtlich spricht nichts dagegen, pädagogisch schon. Taschengeld erfüllt seinen Zweck nur als verlässliche Größe, an der Planen geübt wird. Wird es bei Regelverstößen einbehalten, verliert es diese Eigenschaft und wird zum Druckmittel. Für Fehlverhalten eignen sich Reaktionen, die einen inhaltlichen Bezug zur Sache haben, etwa die Wiedergutmachung eines Schadens durch eigene Arbeit.
Was gilt bei getrennt lebenden Eltern?
Taschengeld ist Teil des Barunterhalts und damit grundsätzlich in den Unterhaltszahlungen enthalten. In der Praxis zahlt meist der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und beide Seiten sollten sich auf einen Betrag verständigen. Zwei getrennte Taschengelder aus beiden Haushalten führen häufig zu Ungleichgewichten und untergraben den Lerneffekt, weil die Gesamtsumme unübersichtlich wird.
Wie viel Taschengeld ist bei knappem Budget angemessen?
Ein kleinerer Betrag ist völlig in Ordnung, solange er verlässlich kommt. Die Tabelle beschreibt Richtwerte für einen durchschnittlichen Haushalt und keine Verpflichtung. Bei angespannter Kassenlage hilft Offenheit gegenüber dem Kind mehr als ein Betrag, der monatlich zur Belastung wird. Familien mit geringem Einkommen können außerdem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket prüfen.
Sollten Jugendliche mit Nebenjob weniger bekommen?
Eine automatische Kürzung wirkt wie eine Bestrafung für Eigeninitiative und demotiviert zuverlässig. Sinnvoller ist eine Absprache darüber, welche Kosten die Jugendlichen künftig selbst tragen, etwa Handyvertrag oder Fahrtkosten. Das Taschengeld kann dabei sinken, allerdings im Rahmen einer gemeinsamen Rechnung, die für beide Seiten nachvollziehbar bleibt und vorher besprochen wurde.
Bargeld oder Kinderkonto?
Bis etwa zehn Jahre ist Bargeld überlegen, weil das Weniger-Werden sichtbar bleibt. Danach spricht viel für ein Girokonto mit Karte, das die meisten Banken ab sieben Jahren guthabenbasiert anbieten. Wichtig sind eine Sperre für Überziehungen und ein regelmäßiger gemeinsamer Blick auf die Umsätze, damit die Ausgaben nicht in der Abstraktion des Kontostands verschwinden.
Fazit zur Taschengeldtabelle
Die Richtwerte des Deutschen Jugendinstituts geben eine belastbare Orientierung, vom Euro pro Woche im Vorschulalter bis zu sechzig Euro im Monat bei älteren Jugendlichen. Wichtiger als der exakte Betrag sind drei Dinge: ein fester Termin, eine klare Absprache darüber, was davon bezahlt wird, und die Freiheit, das Geld auch für Unsinn auszugeben. Aus wenigen Euro im Monat wird mit diesen drei Punkten eine der wirksamsten Übungsstrecken, die der Familienalltag überhaupt zu bieten hat. Alles Weitere ergibt sich mit der Zeit von allein, meist schneller als erwartet.





