Nach dem Aus für das bisherige Heizungsgesetz herrscht Unsicherheit. Energie- und Immobilienverbände verlangen eine zügige Klärung, wie die künftige Regelung konkret aussehen soll – auch mit Blick auf Investitionssicherheit und Klimaziele.
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Branchenvertreter fordern präzise Vorgaben
Vierzehn Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft richten einen Appell an die Bundesregierung. In dem gemeinsamen Schreiben wird betont, wie wichtig klare Zielsetzungen und verlässliche Maßnahmen seien. Ohne diese werde es schwer, das Vertrauen der Beteiligten zu erhalten und die Wärmewende erfolgreich umzusetzen.
Neues Gesetz soll einfacher und flexibler sein
Die neue Regierungskoalition aus CDU und SPD plant, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abzuschaffen. Geplant ist ein Nachfolger, der technologieoffen, flexibler und einfacher gestaltet sein soll. Die genaue Ausgestaltung ist bislang unklar. Genau hier setzen die Forderungen der Verbände an: Sie verlangen eine Definition, wie diese Begriffe konkret zu verstehen sind. Zusätzlich wird eine langfristig planbare Förderstrategie des Bundes gefordert.
Klima- und EU-Ziele im Blick
Deutschland verfolgt das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Doch gerade der Gebäudesektor hinkt bei der Reduktion von Emissionen hinterher. Daher sprechen sich die Verbände für konkrete Anforderungen beim Einsatz klimafreundlicher Energien in neuen Heizsystemen aus. Auch die neuen EU-Vorgaben spielen dabei eine Rolle. Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein, ab 2050 soll der gesamte Gebäudebestand ohne schädliche Emissionen auskommen. Aus Sicht der Unterzeichner sollten diese Vorgaben vollständig in deutsches Recht übertragen werden.
Kritik am bisherigen Wärmepumpen-Fokus
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte sich zuletzt kritisch zur bisherigen Ausrichtung geäußert. Gegenüber dem „Handelsblatt“ sprach sie sich gegen einen technologischen Zwang aus. Statt verpflichtender Wärmepumpen brauche es CO2-Ziele. Eigentümer sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie diese erreichen – etwa durch hybride Heizlösungen.
Fakten zum aktuellen Heizungsgesetz
Das bestehende Heizungsgesetz gilt seit Anfang 2024. Es schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Der Betrieb bestehender Heizungen bleibt weiterhin erlaubt. Eine generelle Pflicht zur Wärmepumpe enthält das Gesetz nicht.